Friedhofsgebührensatzung

Satzung Nr. 5 zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Schirnding

Vom 18. Dezember 2008

Aufgrund des Art. 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt der Markt Schirnding folgende Satzung:

§1

Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung des Marktes Schirnding vom 28. Dezember 1979 (KrABl Nr. 26 vom 28. Dezember 1979) wird wie folgt geändert:

§2 erhält folgende Fassung:

㤠2

Die Gebühren betragen:

Reihengrab für Personen über 5 Jahre 270,00 €
Kinderreihengrab 155,00 €
Urnengrab einfach 130,00 €
Urnengrab mehrfach für 40 Jahre 260,00 €
Familiengrab für 50 Jahre 1.240,00 €
Urnengefache Reihengrab 155,00 €
Familiengrab auf 40 Jahre 1.240,00 €
jährliche Bepflanzugspauschale Reihengrab 2,00 €
jährliche Bepflanzugspauschale Familiengrab 5,00 €
Urnenstelenanlage Familiengrab auf 25 Jahre 1.240,00 €
Verlängerung der Ruhefrist auf 10 Jahre Reihengrab 110,00 €
Urnengrab einfach 55,00 €
Urnengrab mehrfach 105,00 €
Familiengrab 255,00 €
Urnrngefach Reihengrab 80,00 €
Urnengefach Familiengrab 310,00 €
Urnenstele Familiengrab 310,00 €
Benutzung der Leichenhalle 135,00 €
Setzen eines Grabmals oder einer Einfriedung je angefangene 100,00 € 5,00 €
mindestens 20,00 €
Beisetzung einer Urne in einem Erdgrab 90,00 €
Beisetzung einer dritten Urne im Urnenstelengrab 90,00 €
Beisetzung von zwei Leichen in einer Grabstelle im Reihengrab 350,00 €
(Grabtieferlegung) im Familiengrab einseitig 350,00 €
im Familiengrab beidseitig 700,00 €

In der Urnengefachanlage wird vom Markt Schirnding eine Schale bepflanzt. Die Bepflanzungspauschale ist von den Grabnehmern auf die Dauer der gesamten Ruhefrist bzw. Ruhefristverlängerung im Voraus zu entrichten.“

§2

Diese Satzung tritt eine Woche nach ihrer Bekanntgabe in Kraft.

Schirnding, 18.12. 2008
Markt Schirnding

Reiner Wohlrab
Erster Bürgermeister